Haupinhalt

Die Stadtbildkommission ist ein beratendes Organ des Gemeinderats. Sie beurteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Baugesuche und Planungen in Bezug auf Städtebau und Gestaltung, insbesondere auf die Erfüllung der §§ 140 Planungs- und Baugesetz PBG (Eingliederung) und Art. 45 Bau- und Zonenreglement BZR (Schutz des Orts- und Landschaftsbilds).
Auftrag dieser Fachkommission ist, mit ihrer Aktivität zur Steigerung der Qualität im Städtebau und zur Förderung der Baukultur beizutragen.

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Stadtbildkommission
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke

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