Haupinhalt

Tätigkeiten und Aufgaben AHV- Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bürgerin, dem Bürger und der kantonalen Ausgleichskasse in Luzern (AKL).

Die Zweigstelle steht primär als Anlaufstelle für allgemeine Fragen der AHV/IV/EO - Beiträge und -Leistungen sowie für weitere Aufgaben der Ausgleichskasse Luzern zur Verfügung. Sie leistet fachliche Beratung, gibt Formulare ab, kontrolliert und leitet diese dann weiter. Sie ist für die Erfassung aller Beitragspflichtigen zuständig.

Nähere Auskünfte und Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie unter: 
was-luzern.ch

Nähere Auskünfte und Informationen zur Invalidenversicherung finden Sie unter: 
was-luzern.ch/iv-leistungen

Nähere Auskünfte und Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Luzern finden Sie unter: 
was-luzern.ch/praemienverbilligung

Reform AHV 21
Die Reform AHV 21 tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Die wesentlichen vier AHV-Änderungen sind im untenstehenden Erklärvideo in einfachen Schritten zusammengefasst:

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Rüeggisingerstrasse 29
6020 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 62
ahv-zweigstelle@emmen.ch