Gemeinde Emmen
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
041 268 01 11
emmen@emmen.ch
ätigkeiten und Aufgaben des Steueramts:
Die Verlängerung der Eingabefrist für die Steuererklärung können Sie jederzeit unter steuern.lu.ch mit der e-Fristerstreckung selbständig bis maximal 31. August tätigen. Für weitere Fristverlängerungen wenden Sie sich direkt an das Gemeindesteueramt.
Das Inkasso fordert Steuerausstände ein, bewirtschaftet die Verlustscheine und kann mit Schuldnern Zahlungsabkommen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen und Weisungen des Gemeinderats treffen.
Kontakt Inkasso Emmen |
Rüeggisingerstrasse 22 |
Falls Sie eine Rechnung gegenüber der Gemeinde Emmen nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich an die Inkasso-Mitarbeitenden und reichen Sie ein Stundungsgesuch ein.
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