Haupinhalt

ätigkeiten und Aufgaben des Steueramts:

  • Erstellung der Steuerveranlagungen für natürliche Personen (Unselbständigerwerbende, nicht Erwerbstätige und Rentner sowie beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erhebung der Staats-, Gemeinde-, Bundes- und Kirchensteuern
  • Vorbereitung der Steuererlass-Entscheide zu Handen der Erlasskommission
  • Unterstützung der Dienststelle Steuern bei der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens

Fristerstreckung Eingabe Steuererklärung

Die Verlängerung der Eingabefrist für die Steuererklärung können Sie jederzeit unter steuern.lu.ch mit der e-Fristerstreckung selbständig bis maximal 31. August tätigen. Für weitere Fristverlängerungen wenden Sie sich direkt an das Gemeindesteueramt.

Inkasso

Das Inkasso fordert Steuerausstände ein, bewirtschaftet die Verlustscheine und kann mit Schuldnern Zahlungsabkommen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen und Weisungen des Gemeinderats treffen.

Kontakt Inkasso Emmen

Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
E-Mail inkasso@emmen.ch
Tel. 041 268 01 20

Falls Sie eine Rechnung gegenüber der Gemeinde Emmen nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich an die Inkasso-Mitarbeitenden und reichen Sie ein Stundungsgesuch ein.

Direkt zum Online-Dienst Einzahlungsscheine bestellen.
Direkt zum Online-Dienst Kontoauszug bestellen.
Direkt zum Online-Dienst Stundungsgesuch/Ratenzahlung.

Kontakt

Steueramt
Rüeggisingerstrasse 22
6021 Emmenbrücke
Tel. 041 268 03 30
steueramt@emmen.ch